GModG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungAnlage 11 GModG(zu § 88 Absatz 2 Nummer 2) Anforderungen an die Inhalte der Schulung für die Berechtigung zur Ausstellung von EnergieausweisenGesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden · Teil 9 Anlage 10(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1791 - 1792) Anlage 10